Zukünfte verstehen und gestalten

Kindle Store und App Store – nicht für Geschäftskunden


Keine Kindle-Bücher für Geschäftskunden

Ich bin mal wieder in die Falle getappt. Über die Firmenkreditkarte habe ich im deutschen Kindle Store von Amazon ein Fachbuch für meinen Kindle gekauft. Nun wollte ich die Rechnung ausdrucken und muss leider feststellen, dass man für Kindle ebooks keine Rechnungen von Amazon bekommt. Man kann sich nur eine Art Übersicht ausdrucken, die aber explizit den Hinweis „Dies ist keine Rechnung mit Mehrwertsteuer.“ enthält.

Auf Nachfragen bei Amazon erhält man in der Regel den folgenden Hinweis:

Kindle-Inhalte und -Services werden nur an Privatpersonen verkauft und nicht an Firmenkunden, juristische Personen oder Kunden, die sie zu Geschäftszwecken, für eine Institution oder zum Wiederverkauf erwerben möchten.

Warum Amazon das macht, dafür gibt es sicher viele mögliche Gründe. Für mich als Rechtslaien stellt es sich nach der Recherche wie folgt dar.

Anbieter der Kindle-Inhalte auf Amazon.de ist Amazon Media EU Sarl, ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. In Luxemburg gilt ein Mehrwertsteuersatz von 15% 3%1. Dieser ist auch in dem Preis enthalten. Weil man aber nur an Privatpersonen verkauft, muss man wohl laut Luxemburgischem Gesetz keine Rechnung stellen. Warum man es nicht aus Servicegedanken trotzdem macht, kann ich leider derzeit nicht nachvollziehen.

Warum man nur an Privatkunden verkauft, liegt wohl an folgendem Sachverhalt: Nach (ich vermute mal) europäischem Recht gilt für sogenannte „auf elektronischem Wege erbrachte sonstige Leistungen“ eine Unterscheidung zwischen Privatkunden und Geschäftskunden. Für Privatkunden gilt, dass die Leistung im Ausgangsland erfolgt und die dortige Mehrwertsteuerregelung angewandt wird. Bei Geschäftskunden gilt, dass die Leistung im Empfängerland erfolgt und somit auch die dortige Mehrwertsteuerregelung gilt. Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das für Amazon folgendes: Würden sie auch offiziell an Geschäftskunden in Deutschland verkaufen, müssten sie 19% Mehrwertsteuer berechnen und auch in Deutschland abführen.

Derzeit wird das nicht gemacht, was effektiv nach meinem derzeitigen Verständnis bedeutet, dass ein Unternehmen keine „auf elektronischem Wege erbrachte sonstige Leistungen“ wie z.B. Kindle-Bücher aber auch Angebote wie Amazon Prime nutzen kann. Dieses Verhalten von Amazon hat übrigens auch für Privatleute Konsequenzen, denn auch die können durchaus Dinge absetzen, wenn sie eine ordentliche Rechnung bekommen.

Keine Apps aus dem Apple App Store für Geschäftskunden

Wie im ersten Satz schon angedeutet, begegnet mir dieser Sachverhalt nicht das erste mal. Apple hat seinen App Store ebenfalls in Luxemburg angesiedelt und verkauft Musik, Filme, Apps usw. auch ausschließlich nur an Privatkunden. Ebenso bekommt man keine richtige Rechnung. Die Mehrwertsteuer wird explizit nicht ausgewiesen.

Das führt zu bizarren Situation. So wollten wir bei Third Wave unsere Macbooks auf Lion updaten. Lion war zu dem Zeitpunkt nur im App Store erhältlich und somit für Geschäftskunden nicht so ohne weiteres zu bekommen.

Wir behelfen uns beim App Store derzeit damit, dass wir in Elektronikmärkten Gutscheinkarten für den App Store kaufen. Für die bekommen wir von den Märkten eine ordentliche Rechnung an der Kasse. Wie korrekt das wirklich ist, kann ich nicht sagen.

Fazit

Derzeit ist die Situation für Geschäftskunden mehr als unbefriedigend. Mir geht es bei diesem Artikel vor allem darum, die Situation besser zu verstehen (Korrekturen und Ergänzungen sind sehr willkommen) und den Zustand allgemein bekannter zu machen. Wir wollen als Unternehmen gerne bei Apple und Amazon kaufen. Das kriegen wir doch hin, oder?

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Ergänzung 1

Ich habe jetzt vermehrt gehört2, dass die Belege der Stores zusammen mit der Kreditkartenabrechnung reichen, um sie als Ausgaben einzureichen. Worauf man dabei verzichten muss, ist die Erstattung der 15% Luxemburger Mehrwertsteuer, die man für die Produkte mit bezahlt. Bestätigungen oder Korrekturen willkommen.

Ergänzung 2

Maurice schreibt in den Kommentaren, dass man wohl Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer beim iTunes Store Support anfragen kann. Allerdings muss man für jeden Kauf einzeln anfragen.


  1. Luxemburg hat zum 1.1.2012 den Mehrwertsteuersatz für eBooks dem für Bücher angepasst und damit auf 3% gesenkt. Wie hier beschrieben wird, hat das aber praktisch keine Auswirkungen auf den Preis, weil Amazon die Nettopreise nach oben korrigiert hat, was sie wohl allein schon aus Buchpreisbindungsgründen müssen. Vielen Dank an Carsten und Jakob für den Hinweis. 

  2. Danke an Matthias und Jan für die Hinweise. 


7 Antworten zu “Kindle Store und App Store – nicht für Geschäftskunden”

  1. Haste dazu mal mit Eurem Steuerberater gesprochen? Auch wenn bei iTunes Store+Co keine Mehrwertsteuer drin ist solltet Ihr diese Kosten über den Beleg und die Kreditkartenabrechnung ohne Probleme in Eure Buchhaltung kriegen.

  2. Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kann man auch per E-Mail an den iTunes Store Support bekommen. Allerdings nur digital und nicht zertifiziert. Und laut Support muss man das dann auch für jede einzelne Rechnung wieder erneut anfragen.

  3. Eine kleine Ergänzung: Luxemburg hat mit Beginn des Jahres die MwSt. von 15% auf 3% für eBooks gesenkt: http://www.e-book-news.de/mehrwertsteuer-fur-e-books-im-kindle-store-sinkt-auf-3-prozent-%E2%80%93-auch-fur-deutsche-kunden/

  4. Eine späte Ergänzung: Der iTunes-Support macht das NUR für Apps, nicht für Bücher (was bei den zahlreichen Fachbüchern schon ein Thema ist).

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