Zukünfte verstehen und gestalten

Artikel 5(1) GG, R.I.P.


tiefetrauer

(via Patrick) Rebecca Casati in der SZ:

„Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, wird es nicht Kinder vor Missbrauch schützen, nicht Täter vor sich selbst schützen oder dingfest machen, nicht Neugierige davor schützen, straffällig zu werden. Es wird nicht einmal etwas werden, mit dem die CSU irgendwen vor sich hertreiben kann.Das alles ist sehr weit weg. Weit weg von den Differenzierungen der Fahnder, der Therapeuten und der Psychologen. Es ist lediglich nah dran an der Emotion des Bürgers. Es gibt nichts, was die Leute so leer und wütend macht wie gequälte Kinder, nichts, was einen so fassungslos macht wie Mitbürger, die ihre Nachkommen mit Plastiktüten, Kameraobjektiven, Besenstielen, Flaschenhälsen und dem eigenen Körper traktieren. […] Die Beschwörung einer organisierten Jagd ist also nur ein Wahlkampf-Tool. Hilfreicher wäre, wenn Ursula von der Leyen da ansetzen würde, wo ihre Kompetenz liegt, in dem Ort, der einen Großteil der Täter auch im Internetzeitalter beherbergt: in der Familie.“

Mehr zum Thema bei Julia und SpOn.


4 Antworten zu “Artikel 5(1) GG, R.I.P.”

  1. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Oder willst du auf 5 (3) und Kunst verweisen?

    Natürlich sollte man die Seiten an sich Bekämpfen und nicht einfach sperren, aber einen Angriff auf Artikel 5 halte ich für Überzogen. Den Satz zu 7-Kinder-VDL und dem Ansatz in der Familie kann ich aber voll zustimmen. Aber ab herbst hat sie dafür ja auch wieder mehr Zeit.

  2. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden die Seiten nicht komplett gesperrt, sondern bevor man auf diese Seiten geht, gibt es einen nicht übersehbaren Hinweis, dass es um verbotene Kinderpornografie geht.

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